Referentenentwurf: FA nimmt Stellung

Nach der Anhörung  zum Referentenentwurf des Apothekenhonorar- und Apothekenreform-Gesetzes ApoRG am 25. Juni 2024, zu der die Freie Apothekerschaft vom Bundesgesundheitsministerium nach Berlin eingeladen wurde, hat sich der Vorstand nochmals intensiv mit dem Entwurf beschäftigt und nun eine Stellungnahme abgegeben.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Der Austausch mit dem Ministerium und den anderen Verbänden hat gezeigt, dass dieser Dialog sehr wichtig war. Obwohl eine Stellungnahme schon bis zum 28. Juni 2024 abgegeben werden musste, haben wir die Anhörung dennoch erst einmal abgewartet, um unsere Schlüsse daraus zu ziehen. Das BMG ist an konstruktiven Vorschlägen zum Entwurf interessiert, hat bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört. Der Austausch war positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt.“

Die Stellungnahme der Freien Apothekerschaft enthält insbesondere die in Auftrag gegebene gutachterliche Kurzstellungnahme der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein zum Thema Apotheke „light“. Hänel: „Die Apotheke „light“ muss in dieser Form aus dem Referentenentwurf gestrichen werden; der derzeitige Entwurf ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Sollte es nötig sein, werden wir mit unserer Kanzlei das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls Klage einreichen.“

In ihrer 11-seitigen Stellungnahme fordert die Freie Apothekerschaft allerdings auch Änderungen, so u.a. die Erhöhung der Rezeptzuzahlung mit einem Anteil für die Apotheken, die Vergütung von bislang unbezahlten Dienstleistungen wie Securpharm, eine Erhöhung der Lieferengpasspauschale, eine Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen und ein Aussetzen des Kontrahierungszwangs bei Hochpreisern. Zur Höhe der Lieferengpasspauschale hat der Bundesverband erst kürzlich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Ministerium gestellt. Eine Antwort steht noch aus.

Hänel: „Das Sparen ausschließlich auf dem Rücken der Apotheken passt nicht zu einem sozialdemokratisch geführten Bundesgesundheitsministerium. Gerade die Apotheken mit ihren hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als niederschwellige Anlaufstellen in Fragen der Gesundheit sind der soziale Kitt in dieser Gesellschaft. Daher haben wir Möglichkeiten aufgezeigt, die Vergütung der Apotheken nach 20 Jahren des Stillstands sozialverträglich anzupassen. Wir zeigen mit unserer Stellungnahme, dass wir unseren staatlichen Versorgungsauftrag sehr ernst nehmen und uns neuen Ideen nicht verweigern. Im Gegenzug erwarten wir aber auch von der Politik, dass sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den Apotheken wenigstens den seit 20 Jahren nicht gezahlten Inflationsausgleich zugesteht. Dieser ist essentiell, um die Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten.“ Wichtig sind der Freien Apothekerschaft auch die Weiterentwicklung der Apotheken sowie der Berufsbilder der Apothekerinnen, Apotheker und der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Dazu schlägt der Vorstand einen regelmäßig stattfindenden „Runden Tisch“ mit dem Ministerium und relevanten Verbänden vor.