Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur sog. Apothekenreform mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“
(Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) stehen bei den Mitgliedern der Freien Apothekerschaft die Zeichen auf Sturm.
Das Anfangsstatement des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Worten „Deshalb sollen mit diesem Gesetz die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche geschaffen werden.“ liest sich wie Hohn, denn an keiner Stelle wird das Fixum – auch Apothekenhonorar genannt – in effektiver Weise erhöht. Der seit 20 Jahren fehlende Inflationsausgleich von nahezu 45% wird überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn ausgeglichen. Die Freie Apothekerschaft hat daher die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, ein Gutachten zu erarbeiten. Das Ergebnis wird jedem Bundestagsabgeordneten zur Meinungsbildung zugeschickt.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „„Mit dem Referentenentwurf erklärt Herr Lauterbach mit Zustimmung der Ampelparteien die Vernichtung eines der wichtigsten Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Jeden Tag werden bis zu 4 Millionen Versicherte der Krankenkassen und zu Gesundheitsthemen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in den Apotheken versorgt. Wir werden immer wieder „abserviert“, und das, obwohl wir tagtäglich dem Gesundheitsminister und der Politik das Angesicht retten, egal wie katastrophal die Arzneimittelverfügbarkeit oder die Probleme der Telematikinfrastruktur mit dem E-Rezept sind. Von den Bundestagsabgeordneten erwarten wir eine Ablehnung des Entwurfs.“
Bereits im Vorfeld des Entwurfs hatte die Freie Apothekerschaft die Mitglieder des Gesundheitsausschusses kontaktiert, die dramatische Situation der Apotheken erläutert mit der Bitte, die Apothekenreform zu stoppen, gleichzeitig wurden alternative Vorschläge unterbreitet. Hänel: „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass uns auf der einen Seite immer vorgegaukelt wird, es sei kein Geld im System. Auf der anderen Seite erhalten andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen immense Vergütungserhöhungen, und die Volksvertreter genehmigen sich mal gerade wieder einen ordentlichen Aufschlag aus dem Portemonnaie der Steuerzahler.“
Eine Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft zur Anpassung des Festzuschlags ist seit April vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig.