CardLink: FA stellt IFG-Antrag beim BMG

Bei der Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH am 14.03.2024 wurde u.a. auch über die Einführung des sog. CardLink-Verfahrens abgestimmt. Dieses Verfahren ermöglicht es, mithilfe eines Smartphones und einer elektronischen Gesundheitskarte E-Rezepte ortsunabhängig abzurufen und einer Apotheke zu übersenden. Bei der Abstimmung wurde gegen das Abstimmungsverhalten aller anderen Gesellschafter durch das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter beschlossen, das CardLink-Verfahren trotz Sicherheitslücken zur Einlösung von E-Rezepten freizugeben.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Uns ist unbegreiflich, dass die Entscheidung für das Verfahren nur mit der 51%-Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums möglich war. Alle anderen Gesellschafter hatten begründete Bedenken zum Datenschutz und zur Sicherheit der Technik. Zu diesem Zeitpunkt wusste das Ministerium genau, dass lediglich die ‚Hollandversender‘ CardLink nutzen können. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei erneut um eine offensichtliche Bevorzugung der niederländischen Arzneimittel-Logistiker.“

Die Freie Apothekerschaft hat daher beim Ministerium über die sie beratende Kanzlei Brock Müller Ziegenbein einen IFG-Antrag gestellt. Der Verein erhofft sich von der amtlichen Informationspreisgabe, nähere Hintergründe über die Entscheidung des Ministeriums zu erfahren.

Das CardLink-Verfahren soll ab August für alle Apotheken verfügbar sein. Ob dieses Verfahren, das augenscheinlich ausschließlich für und mit ausländischen Versendern entwickelt wurde – auch wegen der komplexen Technik – wirklich an den Start gehen kann, dürfte allerdings offen sein.

Download: IFG-Antrag CardLink (PDF)