Referentenentwurf: FA nimmt Stellung

Nach der Anhörung  zum Referentenentwurf des Apothekenhonorar- und Apothekenreform-Gesetzes ApoRG am 25. Juni 2024, zu der die Freie Apothekerschaft vom Bundesgesundheitsministerium nach Berlin eingeladen wurde, hat sich der Vorstand nochmals intensiv mit dem Entwurf beschäftigt und nun eine Stellungnahme abgegeben.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Der Austausch mit dem Ministerium und den anderen Verbänden hat gezeigt, dass dieser Dialog sehr wichtig war. Obwohl eine Stellungnahme schon bis zum 28. Juni 2024 abgegeben werden musste, haben wir die Anhörung dennoch erst einmal abgewartet, um unsere Schlüsse daraus zu ziehen. Das BMG ist an konstruktiven Vorschlägen zum Entwurf interessiert, hat bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört. Der Austausch war positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt.“

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Länderliste: FA legt mit Antrag auf Eilrechtsschutz nach

Der von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein erstellte Antrag zur Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, wurde am 18. Juni 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit übersandt. Einen Tag später wird nunmehr beim Verwaltungsgericht in Berlin ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gestellt. Auch bei diesem Antrag geht es darum, die Niederlande aus der Länderliste zu streichen.

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Länderliste: FA unterstützt Antrag auf Streichung der Niederlande

Am 10. Juni 2024 lief die Frist bezüglich des IFG-Antrags zur Länderliste ab. Diesen Antrag hatte die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Veranlassung der Freien Apothekerschaft beim Bundesministerium für Gesundheit gestellt.

Mit dem Antrag wollte der Bundesverband wissen, welche Rechtsnatur der Länderliste zugrunde liegt, ob das Apotheken- und Arzneimittelrecht in seiner jetzigen Fassung dem deutschen Arzneimittelgesetz nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a entspricht und wie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben von niederländischer und deutscher Seite überwacht und seit 2011 überprüft wird. Im Antwortschreiben vom 14. Juni 2024 vertritt das Ministerium die Auffassung, niederländische Behörden würden überwachen, ob niederländische Apotheken die rechtlichen Vorgaben aus § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG einhalten.

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Apothekenreform: FA gibt Gutachten in Auftrag

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur sog. Apothekenreform mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“
(Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) stehen bei den Mitgliedern der Freien Apothekerschaft die Zeichen auf Sturm.

Das Anfangsstatement des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Worten „Deshalb sollen mit diesem Gesetz die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche geschaffen werden.“ liest sich wie Hohn, denn an keiner Stelle wird das Fixum – auch Apothekenhonorar genannt – in effektiver Weise erhöht. Der seit 20 Jahren fehlende Inflationsausgleich von nahezu 45% wird überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn ausgeglichen. Die Freie Apothekerschaft hat daher die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, ein Gutachten zu erarbeiten. Das Ergebnis wird jedem Bundestagsabgeordneten zur Meinungsbildung zugeschickt.

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IFG-Antrag zur Lieferengpass-Pauschale

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das im Juli 2023 in Kraft trat, sieht eine sog. Lieferengpass-Pauschale für Apotheken vor. Hintergrund hierfür sind die dramatischen und auch heute immer noch anhaltenden Lieferengpässe von Arzneimitteln. Nach der gesetzlichen Regelung müssen die Apotheken aber bei der Suche nach lieferfähigen Arzneimitteln gewisse Kriterien erfüllen. Unter anderem muss bei zwei Großhandlungen eine Abfrage nach dem Arzneimittel erfolgen, und bei dem Austausch durch ein alternatives Arzneimittel muss hinsichtlich Stärke oder Überschreitung der Menge der Arzt eingebunden werden.

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Shop-Apotheke abgemahnt

Die Ankündigung der Freien Apothekerschaft vom 21. Mai 2024, die Shop-Apotheke wegen eines aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlichen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz und das SGB V abzumahnen, wurde auf Veranlassung und mit Unterstützung des Vereins am 28. Mai 2024 von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in die Tat umgesetzt.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Zahl der aus unserer Sicht rechtswidrigen Aktionen der sog. Hollandversender nimmt rasant zu. So sind gerade in letzter Zeit mehrere höchstrichterliche Urteile gegen diese Arzneimittellogistiker ergangen. Die für diese Rechtsverstöße zuständigen Institutionen unternehmen unbegreiflicherweise bislang nichts. Insofern müssen wir jetzt auch noch prüfen, ob die zuständigen Stellen durchweg die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Es hört einfach nicht auf!“

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