Länderliste: FA legt mit Antrag auf Eilrechtsschutz nach

Der von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein erstellte Antrag zur Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, wurde am 18. Juni 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit übersandt. Einen Tag später wird nunmehr beim Verwaltungsgericht in Berlin ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gestellt. Auch bei diesem Antrag geht es darum, die Niederlande aus der Länderliste zu streichen.

Bei dem Verwaltungsgericht in Berlin ist bereits die Honorarklage der von der Freien Apothekerschaft unterstützten Apotheker anhängig.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir können nicht mehr warten, die Zeit drängt. Jeden Tag schließen zwei Apotheken für immer. Auf die aus unserer Sicht in puncto Niederlande rechtswidrige Länderliste haben die politisch Verantwortlichen schon viel zulange Rücksicht genommen. Ziel ist eine einstweilige Verfügung gegen die Länderliste, und wir erhoffen uns nun eine schnelle Entscheidung.“

Die Eilbedürftigkeit des 34-seitigen Antrags haben die Anwälte der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein mit zahlreichen Argumenten begründet, u.a. mit den stark zunehmenden Apothekenschließungen. Hier ein Auszug: „Angesichts des Umstands, dass seit dem 01.01.2024 die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend ist und die niederländischen Versandhandelsapotheken sich aggressiver, dem deutschen Recht widersprechender Werbemethoden bedienen, ist eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Es kann nicht sein, dass die niederländischen Versandhandelsapotheken sich rechtswidrig erhebliche Marktanteile verschaffen und sich auf die Weise vermeintlich unersetzbar machen.“

Weiter heißt es in dem Antrag: „Wenn nicht im Wege des Eilverfahrens eine Aktualisierung der Länderliste herbeigeführt werden kann mit der Folge, dass die Niederlande von der Liste zu streichen sind, dann wird es in einigen Jahren gar keine Apotheken in Deutschland mehr geben, die dieses Recht erstreiten können. Im Jahre 2024 erhält die Digitalisierung im Apothekenrecht durch das CardLink-Verfahren einen riesigen Schub und die niederländischen Versandhändler haben einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, weil sie keine vergleichbaren Sicherheitsstandards in den Niederlanden einhalten müssen, die Behörden dagegen nicht vorgehen und die Verbraucher aufgrund der Länderliste zudem darauf vertrauen, dass die Sicherheitsstandards vergleichbar sind.“

Eine Gerichtsentscheidung ist in den nächsten Wochen zu erwarten.

Download: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz 24.06.2024