Geschäftemacherei zu Lasten der Patienten – Freie Apothekerschaft im Gespräch mit der Bundesregierung
Berlin/Herxheim, im November 2016 – „Nichtlieferbarkeits-Bescheinigungen“ sind mitschuldig, dass Patienten mitunter nicht sofort mit dem passenden Arzneimittel versorgt werden können. Das Bürokratiemonster bringt jede Apotheke in Engpässe. Mit diesem Thema konfrontierten Reinhard Rokitta (Bünde) und Sabine Zeeck (Berlin) von der Freien Apothekerschaft jetzt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bei einem Treffen in Berlin.
Apotheken sollen sich vom Hersteller direkt bestätigen lassen, dass ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Das verlangen die Krankenkassen. Andernfalls wird das alternativ abgegebene Arzneimittel der Apotheke nicht erstattet. Komplett nicht erstattet, obwohl der Patient versorgt wurde. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Arzneimittelliefervertrag an dieser Stelle nicht zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass der Hersteller behauptet, das Arzneimittel sei lieferbar, nur der Großhandel rufe nicht ab. Andererseits konnten Großhandlungen in Gesprächen mit der Freien Apothekerschaft nachweisen, dass Arzneimittelmengen kontingentiert werden und maximal zehn Prozent vom Hersteller geliefert werden. Patienten können also wegen eines ungerechtfertigten Verwaltungsaktes nicht sofort versorgt werden, obwohl Alternativen zur Verfügung stehen. „Die Hersteller sind Geschäftspartner der Krankenkassen und nicht der Apotheken“, kritisiert Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft im Gespräch mit Laumann. Sie sollten das direkt miteinander klären und nicht über die Apotheker, denen dadurch erheblich gestiegener Zeit- und Personalaufwand angelastet wird. Unabhängig davon, dass Apotheken dafür zudem nicht honoriert werden.