Retaxfälle

Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Retax

Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.

Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.

Sehen Sie selbst: –> http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html

Stellungnahme zu: „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“

Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“

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Änderungspläne öffnen TTIP die Türen: Aufweichung des Apotheker-Berufsbilds auf Kosten der Verbraucher

Herxheim, im Januar 2016 – Wir haben das Jahr 2020. Peter S. geht wie jeden ersten Montag im Monat in den Drogeriemarkt. Seine Diabetes-Tabeletten sind alle, er benötigt dringend neue. Im Regal findet er diesmal seine gewohnte Marke nicht. Er wendet sich an einen Mitarbeiter, der ihm lapidar sagt, er solle doch auf die Inhaltsstoffe sehen, wenn die ähnlich sind wie bei seinen alten Tabletten, wird er die andere, ausländische Marke schon auch nehmen können.
Utopie oder Zukunftsszenario? „Überspitzt weiter gedacht wird es so kommen“, befürchtet Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, wenn das Berufsbild des Apothekers in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wie derzeit vorgesehen geändert wird. Die Änderung weiche nicht nur die Qualität des Apotheker-Berufsbilds auf, sondern öffne TTIP die Türen. Dadurch können in Zukunft amerikanische Konzerne nach USA-Vorbild Arzneimittelabgabestellen z.B. in Drogeriemärkten eröffnen.

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expopharm 2016

Wir freuen uns über die vielen neuen Gesichter, die wir auf der expopharm 2015 in Düsseldorf kennen gelernt haben. Und ganz besonders freuen wir uns über die neuen Mitglieder, die sich vor Ort spontan entschlossen haben, uns bei unseren Anliegen zu unterstützen. Vielen Dank. Nur gemeinsam erreichen wir Verbesserungen!

Wir sind auch auf der expopharm 2016 für Sie da. Besuchen Sie uns in München, 12.-15. Oktober 2016.

expopharm 2016

Nicht mit uns! — Freie Apothekerschaft fordert Verdoppelung des Honorars für BTM-Rezepte

Herxheim, im September 2015 – Für die Bearbeitung eines Betäubungsmittel(BTM)-Rezeptes mit sehr zeitintensiver Dokumentation erhalten die Apotheken von den Krankenkassen 26 Cent mehr als für ein „normales“ Kassenrezept. Hierfür ist das Honorar auf 6,86 Euro pro Arzneimittel festgelegt. Sukzessive werden jedoch die Regelungen, wie mit Betäubungsmittel-Rezepten umgegangen werden muss, verschärft, die Arbeitszeit pro Rezept steigt deutlich, aber die Honorierung bleibt gleich. Die Freie Apothekerschaft kritisiert dies massiv und fordert eine Verdoppelung des Honorars für BTM-Rezepte.  weiterlesen

Arzneimittel-Verkauf von Privat: Verbotene Aktionen

Es ist Privatpersonen verboten, verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel zu verkaufen. Im Internet erfolgt dies jedoch immer wieder.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gesetzeswidrige Verkäufe und Auktionen auf diversen Internetportalen aufzuzeigen und auch bei den zuständigen Behörden und den Betreibern der Portale anzuzeigen.

Die Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist ausschließlich Apotheken vorbehalten und wird geregelt im Arzneimittelgesetz §9(2) und §43 (1-3). Auf Verstöße kann eine Strafe bis zu 3 Jahren Haft ausgesprochen werden.

Wir fordern, dass die Politik umgehend dafür sorgt, dass diese kriminellen und rechtswidrigen Machenschaften unterbunden werden. Hier ist der Deutsche Bundestag mit allen Abgeordneten gefordert.

„Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber über das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung den Apotheken unendliche Bürokratie und Gesetze aufbürdet, und jeder Laie darf im Internet auch an Minderjährige Arzneimittel verkaufen, sogar Arzneimittel mit hoher Nebenwirkungsrate.