Flyeraktion – Freie Apothekerschaft setzt sich für Erhalt der Apotheken vor Ort ein

Geplantes Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel: Freie Apothekerschaft setzt sich für Erhalt der Apotheken vor Ort ein / Flyeraktion zur Aufklärung gestartet

Herxheim, im März 2017 – Die Freie Apothekerschaft setzt sich für den Erhalt der Apotheken vor Ort ein. Es bedarf der Aufklärung über die Standpunkte der unterschiedlichen Parteien vor den Landtagswahlen und der Bundestagswahl. Deshalb startet die Freie Apothekerschaft vor den Wahlen im Saarland (26. März), in Schleswig-Holstein (7. Mai), in Nordrhein-Westfalen (14. Mai) und vor der Bundestagswahl (24. September) eine Flyer- und Plakatkampagne, die jede Apotheke nutzen kann.

„Wenn eine ausländische Versandapotheke den CDU- und CSU-Abgeordneten über ihre Kunden Postkarten zukommen lässt mit dem Inhalt, das geplante Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht weiter zu forcieren, dann mag das ein Marketing-Gag sein, um in irgendeiner Form in die Tageszeitungen zu kommen. Dass sich Abgeordnete davon beeinflussen lassen, kann sich wohl kaum jemand vorstellen“, so Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Wir gehen lieber einen anderen Weg.“

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Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel von Politikern abgelehnt / Freie Apothekerschaft sieht mittelfristig Zusammenbruch des inhabergeführten Apothekensystems

Der deutschen Apotheke wurde vom Gesetzgeber ein staatlicher Auftrag mit umfassenden Vorschriften und Auflagen (Apothekenbetriebsordnung, Sozialgesetzbuch usw.) gegeben. Dies geht einher mit einer überbordender Bürokratie. Wenn Politiker nun ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische, konzerngeführte Versandapotheken (mit Sitz in der Schweiz und in Saudi-Arabien) ablehnen, dann muss man an der Loyalität und Verlässlichkeit dieser Politiker gegenüber den Apotheken und Apothekenmitarbeitern zweifeln. Sogar mittelfristig werden dadurch immer mehr inhabergeführte Apotheken vom Markt verschwinden, befürchtet die Freie Apothekerschaft.

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Bescheidene Inkontinenzversorgung: Bessere Qualität zu niedrigeren Preisen / Apotheken protestieren / Inkontinenzpatienten haben keine Lobby

Herxheim, im Juni 2016 – Erneut bringt eine Krankenkasse Apotheker auf die Palme: Die Pauschalen für die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfen wurden von der Knappschaft gekürzt. Apotheken, die den neuen Verträgen zustimmen, tragen damit die Kosten, wenn eine qualitative Versorgung weiterhin gewährleistet werden soll. Wenn Versicherte nicht ordentlich versorgt werden, muss die Politik einschreiten, fordert die Freie Apothekerschaft. Inkontinenzpatienten haben keine Lobby.

Alte Apotheke

Mehr Qualität zu niedrigeren Preisen. Geht das? „Natürlich nicht“, ist Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft erbost. Gegenüber den Versicherten hebt die Knappschaft verbesserte Standards und wirtschaftliche Verträge hervor, unter denen in der Regel keine Mehrkosten für die Versicherten anfallen dürften. Gleichzeitig kürzt die Kasse die Monatspauschale für die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen um fast 30 Prozent. „Eine angemessene Versorgung ist zu diesem Preis nicht zu gewährleisten“, bringt es Gröschel auf den Punkt. „Produkte ohne Kunden-Zuzahlung anbieten zu müssen, heißt, eine schlechtere Qualität liefern zu müssen. Vorlagen und Pants sind öfter zu wechseln, der Verbrauch steigt, der Patient hat noch mehr zu zahlen, die Krankenkasse ist fein raus. Damit tragen wieder einmal entweder die Leistungserbringer oder der Patient die Kosten.“

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Retaxfälle

Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Retax

Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.

Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.

Sehen Sie selbst: –> http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html

Stellungnahme zu: „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“

Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“

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Änderungspläne öffnen TTIP die Türen: Aufweichung des Apotheker-Berufsbilds auf Kosten der Verbraucher

Herxheim, im Januar 2016 – Wir haben das Jahr 2020. Peter S. geht wie jeden ersten Montag im Monat in den Drogeriemarkt. Seine Diabetes-Tabeletten sind alle, er benötigt dringend neue. Im Regal findet er diesmal seine gewohnte Marke nicht. Er wendet sich an einen Mitarbeiter, der ihm lapidar sagt, er solle doch auf die Inhaltsstoffe sehen, wenn die ähnlich sind wie bei seinen alten Tabletten, wird er die andere, ausländische Marke schon auch nehmen können.
Utopie oder Zukunftsszenario? „Überspitzt weiter gedacht wird es so kommen“, befürchtet Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, wenn das Berufsbild des Apothekers in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wie derzeit vorgesehen geändert wird. Die Änderung weiche nicht nur die Qualität des Apotheker-Berufsbilds auf, sondern öffne TTIP die Türen. Dadurch können in Zukunft amerikanische Konzerne nach USA-Vorbild Arzneimittelabgabestellen z.B. in Drogeriemärkten eröffnen.

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